Wir empfehlen, FadenalgenVernichter vorzugsweise morgens/am Vormittag einzusetzen. Denn zu dieser Tageszeit sind Algen, die nachts ohne Sonnenlicht keine Photosynthese betreiben können, noch geschwächt. So kann das Anti-Algenpräparat besonders gut wirken.
Vor Eingabe von FadenalgenVernichter sollten Sie unbedingt den pH-Wert Ihres Teichs messen. Er sollte zwischen 7,5 und 8,5 liegen. Falls nicht, stellen Sie ihn mit TeichFit, TeichStarter oder Premium KoiStabil ein. Am nächsten Tag können Sie FadenalgenVernichter ins Gewässer geben.
FadenalgenVernichter wirkt aufgrund des enthaltenen Aktivsauerstoffs direkt und sofort auf den Zielorganismus Alge. Das Ergebnis sehen Sie schon nach wenigen Minuten: Die Algen schwimmen empor und lassen sich mit einem Kescher leicht aus dem Wasser entfernen.
Wollen Sie besonders hartnäckige Fadenalgen beseitigen, so können Sie FadenalgenVernichter nach Ende der ersten Reaktionsphase erneut dosieren. Vergessen Sie nicht, nach Abschluss der Algenbehandlung ein nährstoffbindendes Mittel, wie z.B. PhosLock AlgenStopp einzusetzen, damit keine neuen Algen entstehen.
In verklumptem Zustand hat FadenalgenVernichter nur noch eine eingeschränkte Wirkung. Sie sollten daher ein neues Produkt verwenden und dieses nach Anbruch luft- und feuchtigkeitsgeschützt lagern.
Die Phosphatspeicher der Fadenalgen müssen erst leer werden, damit das weitere Wachstum gestoppt wird. Bei jeder Algenbekämpfung wird wieder Phosphat im Teichwasser freigesetzt, das zu erneuten Algenblüten führen kann. Deshalb ist es sehr wichtig, diese Algennährstoffe nach dem Einsatz von Anti-Algenpräparaten zu binden. Hierfür empfiehlt sich z.B. PhosLock AlgenStopp.
Bei sachgerechter Anwendung gemäß den Angaben auf dem Produkt ist FadenalgenVernichter nicht schädlich für Fische. Das Produkt baut sich innerhalb weniger Minuten zu Wasser und Sauerstoff ab.
Stellen Sie vor Verwendung von Anti-Algenmitteln immer sicher, dass Ihre Wasserwerte ausreichend stabil sind. Der pH-Wert sollte zwischen 7,5 und 8,5 und die Karbonathärte im Bereich zwischen 5 und 12 ° dH liegen.
Nach der Reaktionszeit von FadenalgenVernichter werden Sie feststellen, dass die abgestorbenen Algen emporschwimmen. Zum Teil verfärben sie sich gräulich. Dieses organische Material entfernen Sie bitte mit Hilfe eines Keschers aus Ihrem Teich. Kleinere Algenreste werden mit Hilfe der in FadenalgenVernichter enthaltenen Spezialbakterien zersetzt. Somit werden die Fadenalgen vollständig entfernt.
Um neues Algenwachstum zu verhindern, sollten Sie im Anschluss ein phosphatbindendes Mittel einsetzen. Hierfür stehen Ihnen PhosLock AlgenStopp, ZeoSpeed und Turbo PhosphatBinder zur Verfügung.
FadenalgenVernichter wurde für den Einsatz im Gartenteich entwickelt und getestet. Von einer Anwendung im Aquarium raten wir deshalb ab.
Aufgrund der kurzen Reaktionszeit von FadenalgenVernichter können Sie bereits am Folgetag Fischmedikamente zum Einsatz bringen.
Wenn Sie Fischmedikamente in Ihren Teich gegeben haben, entfernen Sie diese vor Einsatz von FadenalgenVernichter mit Hilfe einer Kohlefilterung aus dem Wasserkreislauf.
Unserer Erfahrung nach kann es hierfür mehrere Ursachen geben.
Zum einen kann es an einer Unterdosierung des Mittels liegen. Setzen Sie daher immer die auf der Verpackung angebenene Dosiermenge ein. Eine einfache Nachdosierung von FadenalgenVernichter können Sie vornehmen, sobald die erste Reaktionsphase abgeschlossen ist.
Zum anderen können bestimmte Fischmedikamente (z.B. mit Kaliumpermanganat) die Wirkung von FadenalgenVernichter herabsetzen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Medikamentenrückstände vor Einsatz von FadenalgenVernichter mit Wasserwechseln und/oder Kohlefilterung aus dem Teich entfernt werden.
Schließlich kann die Wirksamkeit von FadenalgenVernichter auch durch unsachgemäße Lagerung beeinträchtigt werden. Kommt das Produkt in Kontakt mit Wasser oder ist es einer hohen Luftfeuchtigkeit ausgesetzt, ist keine volle Wirksamkeit mehr gegeben.
Sie sollten das Produkt nicht in Kontakt mit Wasserpflanzen bringen, da diese sich verfärben könnten. Gerade bei schnellwachsenden Pflanzen wie Wasserpest oder Hornkraut verschwinden diese Verfärbungen oder kleinere Pflanzenschädigungen jedoch zügig.
Ab Herstellung ist FadenalgenVernichter fünf Jahre haltbar. Das jeweilige Mindesthaltbarkeitsdatum können Sie dem Aufdruck auf dem Etikett entnehmen. Bei der Lagerung ist es wichtig, das Produkt keiner hohen Luftfeuchtigkeit auszusetzen.
Sollten die Flocken nach zwei Tagen nicht verschwunden sein, können Sie sie mit SauerstoffAktiv beseitigen.
Der Text der Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) sieht weder eine Zulassung von Geräten noch eine Zulassung von Produkten in Verbindung mit Geräten vor. Das bedeutet, dass jeder Verwender eine eigene Zulassung beantragen müsste. Dies wird aber derzeit noch auf EU-Ebene diskutiert, da diese Rechtslage zum Teil als unpraktikabel angesehen wird. Zurzeit wird geprüft, ob der Gerätehersteller stellvertretend für alle Anwender die Zulassung beantragen kann.
1. Beispiel
Aus einem Stoff, der selbst keine biozide Wirkung hat, wird eine wässrige Lösung hergestellt, die an Kunden verkauft wird, um aus dieser mit Hilfe eines Gerätes einen Biozidwirkstoff zu erzeugen.
Was ist in diesem Fall das Biozidprodukt?
In diesem Fall stellt die wässrige Lösung des Stoffes, die so zum Verwender gelangt, das Biozidprodukt dar. Dies folgt aus der Definition eines Biozidproduktes: Ein „Biozidprodukt“ ist gemäß Artikel 3 Absatz 1 a) der Biozidverordnung ein Stoff oder Gemisch in der Form, in der es zum Verwender gelangt. Es besteht mindestens aus einem Wirkstoff, enthält oder erzeugt diesen. Es ist dazu bestimmt auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.
Die wässrige Lösung wird an den Kunden verkauft, gelangt also zum Verwender, und dient der Erzeugung eines Biozidwirkstoffs.
2. Beispiel
Mit Hilfe eines Ozongenerators wird vor Ort aus der Umgebungsluft Ozon zu Desinfektionszwecken hergestellt.
Was ist in diesem Fall das Biozidprodukt?
In diesem Fall stellt das in situ hergestellte Ozon das Biozidprodukt dar. Dies folgt aus der Definition eines Biozidproduktes (2. Gedankenstrich): Ein „Biozidprodukt“ ist gemäß Artikel 3 Absatz 1 a) der Biozidverordnung
- ein Stoff oder Gemisch in der Form, in der es zum Verwender gelangt. Es besteht mindestens aus einem Wirkstoff, enthält oder erzeugt diesen. Es ist dazu bestimmt auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.
- ein Stoff (hier: Ozon) oder Gemisch, der/das aus Stoffen oder Gemischen (hier: Umgebungsluft) erzeugt wird, die selbst nicht unter den ersten Gedankenstrich fallen und dazu bestimmt ist auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.
Nach Meldeverordnung muss das Biozidprodukt (dies ist meist der Ausgangsstoff) gemeldet werden. Der Wirkstoff eines solchen Produktes ist das System „Wirkstoff A freigesetzt aus Stoff B“. Nur in den wenigsten Fällen wurde jedoch ein solches in situ-System notifiziert. Für die Übergangsphase reicht es daher aus, wenn als Wirkstoff hierbei lediglich der in situ hergestellte Wirkstoff angegeben wird. Der Ausgangsstoff muss in diesem Fall nicht als Wirkstoff angeben werden.
Sollte der in situ hergestellte Wirkstoff nicht notifiziert und stattdessen nur der Ausgangsstoff notifiziert sein (und im Rahmen dessen auch der Wirkstoff bewertet werden), so kann bei der Meldung der Ausgangsstoff als Wirkstoff angeben werden.
Informationen zur Meldepflicht sowie zu weiteren relevanten Regelungen im Übergangsverfahren finden Sie unter Was ist zu tun. (externer Link)
Ja. Die dem Meldeverfahren zu Grunde liegende Datenbank eBiomeld enthält gemäß Biozid-Meldeverordnung Biozid-Wirkstoffe, die in Anhang II der Review-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1062/2014, geändert durch Verordnung (EU) 2017/698) enthalten sind. Redefinierte in situ Wirkstoff-Precursor-Kombination sind noch nicht in Anhang II der Review-Verordnung aufgenommen worden, so dass momentan eine Produktmeldung noch nicht möglich ist. Die bereits unter dem alten Wirkstoffnamen gemeldeten Produkte bleiben aber zunächst zulassungsfrei verkehrsfähig.
In der "List of compliant notifications" (externer Link) sind die in situ Kombinationen aufgelistet, die erfolgreich nachnotifiziert wurden. In dieser Liste ist ein Datum angegeben, bis zu dem ein Wirkstoffgenehmigungsantrag eingereicht werden muss.
Sobald die in situ Wirkstoff-Precursor-Kombination in den Anhang II der Review-Verordnung aufgenommen worden ist, muss der bisherige Wirkstoffname entsprechend zu dem Namen der in situ Wirkstoff-Precursor-Kombination geändert werden.
Ja, übergangsweise sind Biozidprodukte für die Produktarten 2, 3 und 5, die unter dem Wirkstoff „Wasserstoffperoxid“ gemeldet wurden, tatsächlich aber den in situ Wirkstoff „Hydrogen peroxide generated from sodium percarbonate by dissolution in water“ enthalten, über den 01.02.2017 hinaus zulassungsfrei verkehrsfähig.
Die in situ Wirkstoff-Precursor-Kombination wurde für die Produktarten 2, 3 und 5 nachnotifiziert. Momentan ist eine Produktmeldung gemäß der Biozid-Meldeverordnung mit diesem in situ Wirkstoffnamen jedoch noch nicht möglich. Die bereits unter dem Wirkstoffnamen „Wasserstoffperoxid“ gemeldeten Produkte, die diesen in situ Wirkstoff enthalten, bleiben bis zu der Genehmigungsentscheidung über den in situ Wirkstoff verkehrsfähig. Sobald der in situ Wirkstoff in den Anhang II der Review-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1062/2014, geändert durch Verordnung (EU) 2017/698) aufgenommen worden ist, muss der Wirkstoffname von „Wasserstoffperoxid“ zu „Hydrogen peroxide generated from sodium percarbonate by dissolution in water“ geändert werden.